Impressum
Transparenz
Name, Sitz und Gründungsjahr
Bundesarbeitsgemeinschaft Elternstimme in Prävention und Suchthilfe e.V. (BAG-EPS)
Sitz des Vereins: Bataverweg 19, Bonn, 53117, Deutschland
Gründungsjahr: 2025
Ziele und Schwerpunkte unserer Arbeit lt. Satzung
Die BAG-EPS versteht sich als Brücke zwischen Eltern, Betroffenen und Systemen.
Sie möchte:
- die elterliche Stimme in Fachpolitik, Forschung und Praxis stärken,
- Trialog und Partizipation in der Suchthilfe etablieren,
- Familienorientierung und Salutogenese in Versorgung und Prävention verankern,
- neue Perspektiven für Doppeldiagnosen (Sucht + psychische Erkrankung) einfordern,
- die Verzahnung von Politik, Wissenschaft und Praxis fördern.
- Für die Eltern und ihre betroffenen Kinder konkrete Hilfen bereitstellen und vermitteln.
Im Fokus unserer Arbeit steht die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Eltern und ihre Familien in der Prävention zu stärken und im Krankheitsfall gemeinsam mit ihren Kindern wirksam zu unterstützen.
Der Verein verwirklicht seine Ziele insbesondere durch:
- Vernetzung, Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit auf Bundesebene zur Stärkung der elterlichen Perspektive in Prävention und Suchthilfe
- Entwicklung und Verbreitung von Informations-, Unterstützungs- und Bildungsangeboten für Eltern, Fachkräfte und die breite Öffentlichkeit
- Förderung trialogischer Zusammenarbeit mit Fachwelt, Politik und Betroffenenselbsthilfe zur Verbesserung der Lebenslagen betroffener Familien
Der Verein nimmt keine Zuwendungen aus der Suchtmittelindustrie entgegen.
Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elternstimme in Prävention und Suchthilfe e.V. (BAG-EPS) ist vom Finanzamt Bonn gemäß § 60a AO als gemeinnützig anerkannt und nach §§ 51 ff. AO berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.
Unsere anerkannten gemeinnützigen Zwecke:
- Förderng der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 3 AO)
- Förderung der Jugendhilfe und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 4 AO)
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO), (§ 52 Abs. 2 Satz 2 AO)
Anerkennung der Gemeinnützigkeit_2025
Geschäftsführende Vorstände des Vereins:
Dr. Christiane Erbel, Mandy Jörgensen, Hans-Joachim Erbel